§ 2 Anmeldung
(1) BenutzerInnen melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes an. Ist aus dem Personaldokument keine Wohnanschrift ersichtlich, ist der aktuelle Wohnsitz in anderer geeigneter Form (amtl. Meldebescheinigung) nachzuweisen. Auf dem Anmeldeformular ist die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums notwendig.
(2) Personen, die das 7. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr beendet haben, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren verpflichtet. Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an und hinterlegen zwei Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksbenutzung für den Antragsteller wahrnehmen.
(3) Mit ihrer Unterschrift auf dem Benutzerausweis erklären sich die BenutzerInnen mit der elektronischen Speicherung der erhobenen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und -verordnungen einverstanden.
(4) Der nach der Anmeldung ausgehändigte Benutzerausweis berechtigt zur Benutzung der Bibliothek und ist nicht übertragbar. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, jeden Wohnungs- bzw. Namenwechsel sowie den Verlust des Benutzerausweises unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen. Bei Verlustmeldung wird die Sperrung dieses Ausweises durch die Bibliothek veranlasst. Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist kostenpflichtig.